• Versicherungen
    • Berufshaftpflichtversicherung Rechtsanwalt
    • Vermögensschadenshaftpflichtversicherung PartG mbB
    • Vermögensschadenshaftpflichtversicherung Rechtsanwalts GmbH
    • Managerhaftpflichtversicherung / D & O Versicherung
    • Vermögensschadenshaftpflichtversicherung Syndikus & Firmemjuristen
    • Büro-/Betriebshaftpflichtversicherung
    • Büroinventarversicherung
    • Rechtsschutzversicherung
    • Kanzleiausfallversicherung
    • Prozesskostenfinanzierung
    • Private Krankenversicherung
    • Berufsunfähigkeitsversicherung
    • Altersvorsorge und Vermögensaufbau
    • Sonstige Versicherungen
  • Übersicht Absicherung Kanzlei
  • Service
    • Schadensmeldung
    • Adressänderung
    • Änderung Bankverbindung

Fordern Sie hier einen kostenlosen Versicherungsvergleich für eine Berufshaftpflichtversicherung für einzelne Rechtsanwälte oder komplette Kanzleien nach Ihren persönlichen Vorgaben an!

Kostenloser Beitrags- & Leistungsvergleich
hohes Einsparpotential
zahlreiche Sondertarife mit besonders günstigen Beiträgen ab 72,78 € brutto pro Jahr
alle Angaben inkl. Versicherungssteuer und ohne versteckte zusätzliche Kosten 
schnelle und unkomplizierte Abwicklung
Qualifizierte Beratung

Die Unterschiede zwischen den Anbietern und den einzelnen Tarifen in Beitrag und Deckungsumfang sind erheblich (siehe Musterversicherungsvergleich). Wir ermitteln kostenlos und unverbindlich für Sie den optimalen Versicherungsschutz. Da bei uns Objektivität und Transparenz im Mittelpunkt stehen, erhalten Sie einen umfassenden Versicherungsvergleich nach Ihren Vorgaben.
Für Fragen, Anregungen und Kritik stehen wir gerne zur Verfügung!
Mo - Fr von 9 Uhr bis 18 Uhr

Tel.: 02302-984005

Email

Kontaktformular

Rückruf anfordern

Persönlichen Beratungs-
termin vereinbaren

  Kostenloser Beitragsvergleich Berufshaftpflichtversicherung Rechtsanwälte und Kanzleien  
  Ihr direkter Draht zu uns!  
Alle relevanten Versicherer im Angebot - zum Beispiel:



  • Bitte wählen Sie hier aus !
    • Einzelvertrag - Versicherungsschutz für einzelne Rechtsanwälte
    •     » Einzelrechtsanwalt im Hauptberuf
    •     » Einzelrechtsanwalt im Nebenberuf (z.B. zur Syndikustätigkeit)
    •     » Rechtsanwalt in Bürogemeinschaft (keine Scheinsozietät)
    •     » Rechtsanwalt in Sozietät (Sozius oder Scheinsozius)
    •     » RA in Partnerschaft iSd. PartGG (Partner oder Scheinpartner)
    •     » Sonstiges
    • Kanzleivertrag - Versicherungsschutz für komplette Rechtsanwaltskanzleien
    •     » Bürogemeinschaft (keine Scheinsozietät)
    •     » Sozietät bzw. Scheinsozietät
    •     » Partnerschaftsgesellschaft iSd. PartGG
    •     » Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    •     » Partnerschaftsgesellschaft mbB (gem. § 51a BRAO)
    •     » Sonstiges
  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • Infos zum Download
  • Internetseiten
Pro Advokat - Versicherungen für Rechtsanwälte
  • Start
  Unsere aktuellen Top-Themen  
  Zugang für unsere Klienten  
Login

       
             
       
             
       

 

Rechtsanwälte in einer Berufsausübungsgemeinschaft (z.B. Sozietät, etc.) mit anderen Rechtsanwälten oder
sonstigen sozietätsfähigen Berufen (siehe § 59a BRAO) haften gesamtschuldnerisch.

Ob eine Berufsausübungsgemeinschaft besteht, ist eine Frage der Außenwirkung. Indizien für eine solche Haftungssituation können sich zum Beispiel ergeben aus der
- Unterhaltung eines gemeinsamen Büros
- gemeinsamen und undifferenzierten Darstellung auf Türschild, Internetseite, Briefpapier oder Briefkopf
- gemeinsamen Betreuung und Beratung von Mandanten

Daher kann insbesondere die Tätigkeit in einer Bürogemeinschaft, als freier Mitarbeiter oder als angestellter Rechtsanwalt bzw. die Beschäftigung freier Mitarbeiter oder angestellter Rechtsanwälte eine gesamtschuldnerischer Haftung begründen.

Maßgeblich ist also nicht das Innenverhältnis, sondern nur der gemeinschaftliche Aussenauftritt.

Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Angabe Ihrer Tätigkeit.

Beispiel 1: Wenn Sie also zum Beispiel zur Rechtsanwaltschaft zugelassen sind, als freier Mitarbeiter für eine andere Rechtsanwaltssozietät tätig werden und dort auf dem Briefkopf, der Internetseite oder auf dem Kanzleischild aufgeführt werden, müssen Sie wie ein Sozius der Kanzlei versichert werden und bei der Frage nach der Tätigkeit "Rechtsanwalt in Sozietät (Sozius oder Scheinsozius)" angeben.

Beispiel 2: Wenn zwei Rechtsanwälte zwar im Innenverhältnis die Gründung einer Bürogemeinschaft vereinbaren, aber dies nach aussen nicht ausreichend kenntlich machen und zudem auch noch einen gemeinsamen Aussenauftritt haben, handelt es sich um eine Scheinsozietät, bei der die Rechtsanwälte gesamtschuldnerisch haften. Auch diese Rechtsanwälte müssen wie Sozien versichert werden. Auch hier ist als bei der Frage nach der Tätigkeit "Rechtsanwalt in Sozietät (Sozius oder Scheinsozius)" anzugeben.